Feuerwerk - Kategorie F1
F1 Artikel dürfen ab dem 12 Lebensjahr frei erworben und das ganze Jahr über verwendet werden.
Feuerwerk - Kategorie F2
Unter diese Kategorie fällt i.d.R das klassische Silvesterfeuerwerk.
Artikel der Kategorie F2 dürfen ab dem 18 Lebensjahr, in der Zeit vom 28. - 31. Dezember erworben werden und in der Silvesternacht verwendet werden.
Eine Abgabe an Gewerbetreibende ist ganzjährig möglich. Es kann auch eine Ausnahmegenehmigung zum Kauf sowie eine Freistellung vom Abbrennverbot gem §24 1.SprengV bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Dies erfordert jedoch einen besonderen Anlass wie z.b. Hochzeiten, Geburtstage etc.. Das Feuerwerk ist dann mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Feuerwerk bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Feuerwerk - Kategorie F3
Artikel der Kategorie F3 dürfen nur an Personen abgegeben werden, die Inhaber einer Erlaubnis gem. §27 oder §7 SprengG sind. Die Verwendung dieser Artikel bedarf einer schriftlichen Anzeige bei der zuständigen Behörde. Hier gilt ebenfalls die Regelung der Anzeige mit min. zwei Wochen Vorlaufzeit.
Feuerwerk - Kategorie T1
Hierbei handelt es sich um pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke, welche ganzjährig von Personen ab 18 Jahren frei erworben und verwendet werden dürfen. Technische Zwecke sind z.B. Bühnenshows, Film -oder Fotoaufnahmen etc..
Feuerwerk - Kategorie P1
In diese Kategorie fallen pyrotechnische Gegenstände, welche nicht den Feuerwerkskörpern zugeordnet sind, oder für Bühne und Theater zugelassen sind. Hierzu gehören unter anderem Anzündmittel, Raucherzeuger, Signalmittel und andere technische Artikel. P1 Artikel dürfen ab 18 Jahre erworben und verwendet werden.