Wenn es für den Hobbypyrotechniker etwas mehr sein darf!
In dieser Kategorie finden sich Raketen bis 200g, Feuerwerksbatterien bis maximal 1000g und Fontänen, die bis zu 1000g Nettoexplosivstoffmasse(NEM) enthalten.
Feuerwerkskörper der Kategorie F3 dürfen nur an Erlaubnis- und Befähigungsscheininhaber nach §7 bzw. §27 SprengG abgegeben werden. Sollten Sie Erlaubnisinhaber sein und sich für Produkte aus dieser Kategorie interessieren, so übermitteln Sie uns bitte eine vollständige Kopie oder Fotos Ihrer Erlaubnis nach §7 bzw. §27 SprengG per Mail (info@seenlandpyrotechnik.de). Im Anschluss wird Ihr Kundenkonto dann für den Erwerb dieser Artikel freigeschalten.
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