Feuerwerksanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, es freut uns, dass Sie sich für ein Feuerwerk zu Ihrem Fest entschieden haben. Aus unserer Erfahrung heraus haben wir eine Checkliste für Sie zusammengestellt um einen reibungslosen und sicheren Ablauf des Feuerwerkes zu gewährleisten. Wo soll das Feuerwerk stattfinden?* Wann soll das Feuerwerk stattfinden?* Was ist der Anlass? Wir benötigen einen Abbrennplatz. Dieser sollte je nach Umfang des Feuerwerks mindestens 30 m und wenn möglich, höchstens 300 m vom Festplatz entfernt sein. Im Umkreis von mindestens 30 m dürfen sich keine Personen oder schützenswerte Dinge (z.B. Autos!) befinden. Im Fall einer Auftragserteilung werden wir den Platz rechtzeitig vor dem Feuerwerk mit Ihnen gemeinsam besichtigen. Wie weit ist Ihr Festplatz vom vorgesehenen Abbrennplatz entfernt(Entfernung in Metern)? Ist der Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Feuerwerk stattfinden soll bekannt?* bitte auswählenJaNein Wie sieht der Abbrennplatz aus? EbenAsphaltiertWieseSchotterSonstiges Ist es zweckmäßig den Abbrennplatz vorher zu mähen oder in einer anderen Weise zu präparieren? JaNeinNicht bekannt Kann man die kleineren Rückstände (Papierschnipsel o.Ä.) des Feuerwerks liegen lassen bis sie verrotten oder muss der Platz anschließend bereinigt werden? Ja, kann liegen bleibenNein, muss gereinigt werdenNein, Reinigung übernehmen wir selbst Selbstverständlich nehmen wir die großen Abfälle auf und entsorgen sie fachgerecht. Feuerwerke hinterlassen aber auch sehr viele kleine Papierschnipsel etc. verteilt auf sehr große Flächen. Auf Wunsch übernehmen wir die Endreinigung für Sie. Ist im Umkreis von 250 Metern ein sehr brandempfindliches Objekt? (z.B. Feldscheune, Foliendächer, Biogasanlage, Kirchen, Friedhöfe, Krematorien, Fachwerkhäuser, reetgedeckte Häuser etc.) JaNein Ist im Umkreis von 500 Metern mit weidendem Vieh zu rechnen oder sind Stallungen in der Nähe? JaNeinNicht bekannt Gibt es im Umkreis von ca. 10 km einen Verkehrsflugplatz mit Nachtflugbetrieb oder ähnliches? JaNeinNicht bekannt Feuerwerke müssen um 22 Uhr, im Mai, Juni und Juli spätestens um 23 Uhr beendet sein. Der Gesetzgeber schreibt zwar nicht zwingend die Anwesenheit der Feuerwehr vor, insbesondere im ländlichen Raum wird es aber von den Behörden gerne gesehen. Wenn die Feuerwehr zur Sicherstellung herangezogen wird, kostet das auf dem offiziellen Weg unter Umständen viel Geld. Haben Sie vielleicht einen „heißen Draht“ zur Feuerwehr um den offiziellen Weg etwas abzukürzen? Sollte Ihnen zu einem dieser Stichworte etwas unklar sein oder tauchen gar Probleme auf, so kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig! In diesem Feld können sie Bemerkungen eintragen: Absender: Vorname* Name* Firma: Postleitzahl* Ort* Telefon* E-Mail* Bitte lasse dieses Feld leer. *die gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden. Nur so können wir Ihre Anfrage bearbeiten! Erhobene Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Erfüllung Ihres geschätzten Auftrages verwendet und nur solange gespeichert wie es von den Behörden gefordert wird. Bei zustande gekommenen Aufträgen sind das in der Regel 10 Jahre. Bei nicht zustande gekommenen Aufträgen werden alle übermittelten Daten spätestens 4 Wochen nach dem angefragten Termin gelöscht. Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und zur Kenntnis genommen.